Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

  
  
Datum um 
der Gesetze, Inhalt. erochebnm Seite. 
Verordnungen 2c. Blattes. 
2. Juli 1874. Königlich Allerhöchste Entschließung, % 
die Verlängerung des Landtages betr. 33. 399. 
„ „ u—1 Königlich Allerhöchste Entschließung, · 
die Verlängerung des Landtages betr. 24. 401. 
21. „ — Bekanntmachung, die Außercurssetzung 
der Zweiguldenstücke süddeutscher Währung 
betr. 35. 428 729. 
27. „ — Finanzgesetz für die XII. Finanzperiode 
1874 und 1875. 25. 463—427. 
„ „ — Gesetz, die Ausdehnung und Vervollständigung 
der Staatselsenbahnen betr. 286. 431—433. 
„ „ — Gesetz, den Mehrbedarf für einige theils im 
Baue vollendete theils noch in der Ausfüh- 
rung begriffene Staatsbahnen betr. 26. 433—435. 
„ „ — Gesetz, die Erbaunng weiterer Vicinaleisen= 
bahnen und den Mehrbedarf für bereits 
ausgeführte Vicinaleisenbahnen betr. 26. 435—437. 
„ „ — Gesetz, die Ausdehnung der bayerischen Ost- » 
bahnen betr. 86. 437—43. 
„ „„ — Gesetz, die pfälzischen Eisenbahnen betr. 26. 439—440. 
„ „ — Gesetz, die Abänderung des Artikel 19, Ab- 
satz 1 des Gesetzes vom 10. November 1861 
über die Einführung des allgemeinen deut- 
schen Handelsgesetzbuches betr. 96. 440—441. 
„ „ — Gesetz, den Artikel 28 des Gesetzes vom 26. 
Derember 1871 über den Vollzug der Ein- "/ 
führung des Strafgesetzbuches für das Deutsche 
Reich in Bayern betr. 26. 441. 
  
  
  
  
  
 
	        
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