Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Gesrh— und Derorduungs ·Plulf 
für das 
Königreich Bayern. 
15. 
München, den 9. April 1874. 
Inhalt: 
ereinsachung des dienstlichen schriftlichen Verkehre betr. 
Bekanntmachung, Vereinfachung des dienstlichen schriftlichen Verkehrs betr. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird zur Vereinfach- 
ung des dienstlichen schriftlichen Verkehrs Folgendes bestimmt: 
. 1. 
Die bestehenden Vorschriften, welche die Form der unmittelbar an Seine Majestät 
den König zu richtenden Vorstellungen betreffen, bleiben in Kraft. 
*“ 
In Eingaben von Privaten und Rechtsamwälten an öffentliche Behörden und Stellen 
ist auf der ersten halbgebrochenen Blattseite anstatt einer Anrede, am oberen Rande links die 
Adresse, z. B. an das k. Staatsministerium des Innern, und der kurz zu fassende Betreff nebst 
der Zahl und Art etwaiger Beilagen, am oberen Rande rechts der Wohnort und das Datum 
anzugeben. 
Rechts unterhalb des Datums ist sofort mit dem sachlichen Vortrage zu beginnen. 
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