Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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8) Dem Antrage des Landrathes, die an der Gewerbschule in Freising bestehende land- 
wirthschaftliche Abtheilung mit dem Schlusse des Schuljahres 1873/74 aufzuheben, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung und beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, 
seiner Zeit die bezüglich der Veräußerung des landwirthschaftlichen Versuchsfeldes erforderlichen 
Einleitungen zu treffen. 
9) Desgleichen genehmigen Wir nach dem Beschlusse des Landrathes, daß der Stadt 
Traunstein als Zuschuß zu den Kosten für den Bau einer Turnhalle ein Darlehen von 1200 fl. 
aus Kreisfonds gewährt werde, welches insolange unverzinslich und unaufkündbar sein soll, 
als die bezeichnete Turnhalle ihrem Zweck erhalten und der Benützung der dortigen Gewerb- 
schule zugänglich bleibt. 
10) Der Landrath hat beschlossen, den ständig angestellten Lehrern an den gewerblicheß 
Fortbildungsschulen mit Tagescursen und an den Districts-Zeichnungs= und Schnitzerschulen zu 
Berchtesgaden und Werdenfels vom Jahre 1874 an gegen Leistung der nach Analogie der 
Allerhöchsten Verordnungen vom 27. März 1809 und 18. Juni. 1807 festzusetzenden An- 
stellungstaren und Wittwen= und Waisenfondsbeiträge den Eintritt in den Kreispensionsfond 
für technische Lehrer zu gestatten mit der Wirkung, daß diesen Lehrern gleich den wirklichen 
Lehrern der Gewerbschulen und der Kreisackerbauschule zu Schleißheim im Falle der Dienst- 
untauglichkeit der Anspruch auf Sustentation nach Analogie der Beilage IX. zur Verfassungs- 
Urkunde und im Falle ihres Ablebens den Relicten derselben der Anspruch auf Alimentation 
nach Analogie der Dienstpragmatik vom 1. Januar 1805 zustehen, — im Falle der Auflösung 
der einen oder der anderen Schule der genannten Kategorie aber den betheiligten Lehrern und 
beziehungsweise ihren Relicten die vorerwähnte Sustentation oder Alimentation ein Jahr lang 
verabreicht werden soll. 
Wir ertheilen diesen Beschlüssen gerne Unsere Genehmigung. 
11) Desgleichen haben Wir den Beschlüssen des Landrathes, wonach die Pension des 
vormaligen Lehrers an der Gewerbschule in Ingolstadt, Thomas Gschwendtner, von 660 fl. 
auf jährlich 1120 fl. erhöht, dann für den vom 1. October 1874 an zur Disposition gestellten Lehrer 
an der bisherigen landwirthschaftlichen Abtheilung der Gewerbschule in Freising, falls derselbe 
keine andere Verwendung finden sollte, die Pensionsqguote von 227 fl. 30 kr. für den Rest 
des Jahres 1874 bewilligt und der postulirte Zuschuß zum Kreispensionsfonde der technischen 
Lehrer pro 1874 um 1654 fl. 40 kr. erhöht wurde, Unsere Genehmigung ertheilt. 
12) Der Landrath hat für Verbesserung des Privatbeschälwesens durch Prämiirung von
	        
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