Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Geseh-und Verorhuunss ut 
flr das 
Königreich Bayern. 
e 28. 
München, den 1. Juni 1874. 
Inhalt: 
Bekanntmachnug vom 22. Mal 1874, die Aenderung des gräflich Quadt'schen Familienstatuts für die Besitzung 
Grafenaschau betr. 
  
Bekanntmachung, die Aenderung des gräflich Quad'schen Familienstatuts für die Besitzung 
Grafenaschau betr. 
Staatsministerien der Justiz und des Innern. 
Dem im Regierungsblatte vom Jahre 1866 Seite 599 bis 628 veröffentlichten gräflich 
Quadt'schen Familienstatute vom 6. November 1865 wurde von dem Standesherrn Otto 
Grafen von Ouadt-Wykradt-JIsny eine veränderte Fassung gegeben. 
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs wird nachstehend 
das revidirte Statut vom 20. März 1874 gemäß §. 9 der Beilage 1V zur Verfassungs- 
Urkunde mit Vorbehalt der Rechte der einzelnen Familienglieder, sowie der Rechte Dritter zur 
allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht. 
München, den 22. Mai 1874. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
v. Pfeufer. Dr. v. Fänstle. 
Durch den Minister 
der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt. 
L
	        
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