Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

ch- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 25. Juni 1874. 
  
Inhalt: 
Bekanuntmachung vom 18. Juni 1871, die zur Ausstellung von Zengnissen für den einjährig freiwilligen Dienst 
berechtigten Lehranstalten betr. — Hofddienst-Nachricht. — Koöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
fremder Decorationen und Titel. — Titel-Verleihungen. — Anzeigen über Actiengesellschaften. 
  
Bekanntmachung rom 18. Juni 1874, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig- 
freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staateministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Unter Bezug auf die Veröffentlichung vom 4. v. Mts. (Ges. u. V.-O.-Blatt Nr. 26) 
wird nachstehend ein weiteres Ausschreiben des Reichskanzler-Amtes vom 5. Mai ds. Is., 
welches im Centralblatte für das Deutsche Reich S. 159 enthalten ist, im Abdrucke bekannt 
gegeben. 
München, den 18. Juni 1874. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
Erhr. v. Pranchh. v. Pfeufer. 
Durch den Minister: 
der Generalsecretär. 
An dessen Statt 
der Regierungsrath Zenetti,
	        
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