Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Gesehund Verurdunngs.Hlat 
für das 
Königreich Bayern. 
W. 
München, den 7. Jannar 1874. 
Inhalt: 
Gesetz vom 29. December 1873, die Todeserklärung der in Folge des Krieges von 187/ vermißten Personen beir. 
— Bekanntmachung, die Anßerkurssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen 
Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen beir. 
  
Gesetz, die Todeserklärung der in Folge des Krieges von 187%/1 , vermißten Personen betreffend. 
Ludwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Sayern, Franken und in Schwaben ete. etr. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:. 
Artikel 1. 
Diejenigen, welche an dem in den Jahren 1870 und 1871 gegen Frankreich gefährten 
Kriege auf Seiten der deutschen Truppen Theil genommen haben, sei es, daß sie zum Sol- 
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