Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

et- und Verordnungs-Blatt 
Königreich Vayern. 
W 36. 
München, den 3. August 1874. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 27. Juli 1874, die Ausdehnung und Vervollständigung der Staatseisenbahnen betr. — Gesetz vom 
27. Juli 1874, den Mehrbedarf für einige theils im Baue vollendcte theils noch in der Ausführung begriffene 
Stoatsbahnen betr. — Gesetz vom 27. Juli 1871, die Erbauung weiterer Vicinaleisenbahnen und den Mehr- 
bedarf für bereits ausgeführte Vicinaleisenbahnen betr. — Gesetz vom 27. Juli 1871, die Ausdehnung der 
bayerischen Oslbahnen betr. — Gesetz vom 27. Juli 1874, die ien Eisenbahnen betr. — Gesetz vom 
27. Juli 1874, die Abänderung des *Pt— 19, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. November 1861 über die Ein- 
fübrung des allgemeinen deutschen Hondelegesechbuches betr. — Geseth vom 27. Juli 1874, den Artikel 28 des 
Gesebes vom 26. December 1871 über den Bollzug der Einführung des Strafgeskbbuches ür das Deutsche Reich 
in Bayern betr. — Gesetz vom 27. Juli 1874, die Todeserklärung der in Folge des Krieges von 1876 ver- 
mißten Personen betr. 
  
Gesetz, die Ausdehnung und Vervollständigung der Staatseisenbahnen betr. 
Cudwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Mhein, 
herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Artikel 1. 
Der Bedarf zur Vervollständigung der Staatseisenbahnen wird 
1) für die Herstellung einer Bahn durch das Fichtelgebirg im Anschlusse an die in 
Ausführung begriffene Bahn von Nürnberg über Hersbruck nach Neuhaus, von da 
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