Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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E. Andere Lehraustalten. 
1. Oeffentliche. 5 
Königreich Preußen. 
a) Provinz Schlesien. 
Die Gewerbeschule zu Liegnitz. 
b) Provinz Hannober. 
Die Gewerbeschule zu Hildesheim. 
2. Privat-Anstalten. 
I. Königreich Preußen. 
a) Provinz Brandenburg. 
Das Victoria-Institut des Dr. Jul. Schmidt zu 
Falkenberg. 
Königlich Allerhöchste Genehmigungen, 
den Hofstaat Seiner Königlichen Hohelt des Herzogs 
Maximilian in Bayern betr. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
17. September l. Is. die von Seiner König- 
lichen Hoheit dem Herzog Maximilian in Bayern 
getroffene Wahl des Rittmeisters Albert Frei- 
herrn von Reck vom 1. Cuirassier-Regiment 
Prinz Carl von Bayern, unter Beibehaltung 
dessen bisheriger Stellung als Adjutant, zu 
Höchst-Ihrem Hofmarschall zu genehmigen. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 29. September l. Is. allergnädigst zu 
genehmigen geruht, daß von Seiner König- 
lichen Hoheit dem Herzoge Maximilian in 
b) Provinz Schlefien. 
Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu Breslau. 
II. Königreich Bayern. 
Die Handelsschule zu Augsburg. 
Bayern Höchst-Ihr Cassier und Registrator 
August Arnold zum herzoglichen Kangleirath 
ernannt werde. 
Ordeno-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
20. August l. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem k. Hofschauspieler Ferdinand Lang 
und dem k. Kammermusiker Carl Bärmann 
in München die k. Ludwigs-Medaille, Abthei- 
lung für Wissenschaft und Kunst, und 
unter'm 11. September l. Is. dem kel. 
Stallmeister Richard Hornig in Münnchen 
das Ritterkreuz 1. Classe des Verdienst-Ordens 
vom hl. Michael zu verleihen.
	        
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