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II. Tare der homöopathischen Arzneimittel.
I. Muttertinkturen.
-Essenzen und Tincturen zum innerlichen Gebrauche, welche aus solchen Arzneistoffen
bereitet werden, deren Preis nach der gewöhnlichen Arzneitaxe den Betrag von 30 Pfennigen
für 1 Gramm nicht übersteigt, kosten
bis zu 2 Gramm inel. — 4 15 t
„ 5 » » ··’—» 30 «
«» 10 » «-—» 45 5“
je weitere 5 Eramm — „ 10 „
Bei den Muttertincturen dagegen, welche aus Axrzneistoffen bereitet sind, deren
Preis den Betrag von 30 Pfennigen für 1 Gramm überschreitet, wird der hiezu verwen-
dete Arzneistoff noch besonders in Rechnung gebracht. Aus Amerika importirte Essenzen
und Tincturen werden um die Hälfte des obigen Preises höher berechnet.
B. Tincturen zum äußerlichen Gebrauch, als Tinct. Arnicae, Symphyti, Calendulee, Urticae
und Thujac kosten
bis zu 10 Gramm. — 4.20 J
je weitere 10 Gramm „ 10 „
II. Verdünnungen.
A. Mit Weingeist bereitet von der 1.—30. Verdünnung kosten
bis zu 2 Gramm — 4 15 t#
7 9 5 8 *-lpr 20 »
1edewciteren5Gramm. —-,,10,,
B. Streukügelchen welche mit einem Arzneimittel befeuchtet sud, kosten
bis zu 2 Graum — J 15 34
jedes weitere Gramm —„ 5,„
III. Verreibungen.
Durch einstündiges Zusammenreiben von Milchzucker mit einem Axzneistoffe bereitet
bis zu 1 Gramm. — MA 16
jedes weitere Geaemm —, 10 „