Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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11) Der Landrath hat außer dem Beitrage von 24,000 fl. für Districtsstraßen und 
wichtigere Verbindungswege für das Jahr 1875 noch insbesondere die Einstellung einer Summe 
von 3000 fl. mit der Bestimmung bewilligt, daß hieraus jenen Districtsgemeinden Unterstütz- 
ungen gewährt werden sollen, welche Districts-Straßenbau-Techniker aufstellen. 
Wir genehmigen gerne das hierin zum Ausdrucke gelangte rege Streben für Verbesserung 
des Zustandes der Districtsstraßen. 
Indem Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg gegenwärtigen Abschied 
ertheilen, erwidern Wir gerne den am Schlusse seiner Verhandlungen Uns dargebrachten 
Ausdruck unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit mit der Versicherung Unserer Königlichen 
Huld und Gnade. 
München, den 9. März 1875. 
Ludwig. 
Dr. v. Lah v. Pfeufer. v. Perr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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