Geset= und Perurunngs girk
Königreich Vayern.
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5# 9.
München, den 29. Januar 1875.
Inhalt:
VBekanutmachung vom 24. Januar 1875, die Ausgabe von Banknoten der Reichsmarkwährung Seitens der
bayerischen Oypotheken= und Werselbank betr. Hofdienst = Nachrichten. — Hofeuratie iu Nymphenburg. —
Ordens-Verleihung.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Banknoten der Reichsmarkwährung Seitens der bayerischen
Hypotheken= und Wechselbank betr.
Staatsministerium des Innern,
(Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel),
dann
Staateministerium der Finanzen.
Nachdem die bayerische Hypotheken= und Wechselbank beschlossen hat, mit der Ausgabe
von Banknoten der neuen Währung schon jetzt in der Art zu beginnen, daß für einen Theil
der bei ihren Kassen in Zahlung eingehenden Guldennoten zunächst der kleineren Abschnitte
neue Noten zu Hundert Mark ausgegeben werden, wird die von dem Bankdirectorium hierüber
und über die Kennzeichen der Aechtheit der neuen Banknoten erlassene Bekanntmachung in der
Beilage mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ermächtigung der
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