Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Geset= und Perurunngs girk 
Königreich Vayern. 
.S 
5# 9. 
München, den 29. Januar 1875. 
  
Inhalt: 
VBekanutmachung vom 24. Januar 1875, die Ausgabe von Banknoten der Reichsmarkwährung Seitens der 
bayerischen Oypotheken= und Werselbank betr. Hofdienst = Nachrichten. — Hofeuratie iu Nymphenburg. — 
Ordens-Verleihung. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Banknoten der Reichsmarkwährung Seitens der bayerischen 
Hypotheken= und Wechselbank betr. 
Staatsministerium des Innern, 
(Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel), 
dann 
Staateministerium der Finanzen. 
Nachdem die bayerische Hypotheken= und Wechselbank beschlossen hat, mit der Ausgabe 
von Banknoten der neuen Währung schon jetzt in der Art zu beginnen, daß für einen Theil 
der bei ihren Kassen in Zahlung eingehenden Guldennoten zunächst der kleineren Abschnitte 
neue Noten zu Hundert Mark ausgegeben werden, wird die von dem Bankdirectorium hierüber 
und über die Kennzeichen der Aechtheit der neuen Banknoten erlassene Bekanntmachung in der 
Beilage mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ermächtigung der 
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