Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Hosdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 27. Februar l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den k. Hauptmann à la 
suite Maxr Grafen von Berchem auf sein 
allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst- 
Ihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordeno-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
10. December v. Is. dem herzgoglich sächsi- 
schen Staatsrathe Dr. Heim in Meiningen 
das Großcomthurkreuz des k. Verdienst-Ordens 
vom heiligen Michael, 
dem herzoglich sächsischen Geheimen Re- 
gierungsrathe Schenk in Meiningen das Com- 
thurkreuz, und 
dem herzoglich sächsischen Regierungs= und 
Baurathe Hoppe in Meiningen das Ritter- 
kreuz I. Classe desselben Ordens zu verleihen. 
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Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge allerhöchster Entschließung vom 
30. Januar l. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem k. Kämmerer und qu. Appellations= 
gerichts-Präsidenten Carl Freiherrn von Wal- 
denfels für im Hof= und Staatsdienste ehren- 
voll zurückgelegte 50 Dienstjahre das Ehren- 
kreuz des k. bayerischen Ludwigs-Ordens zu 
verleihen. 
  
Kniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Mecoration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
17. Februar l. Js. dem k. Kämmerer, erb- 
lichen Reichsrathe und Major à la suite, 
Clemens Grafen zu Törring-Jettenbach, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von dem Ordens-Rathe verliehenen 
Ehren-Ritter-Kreuzes des Malteser-Ordens 
zu ertheilen. 
  
Berichtigung. 
1) Wie ans der Ullegation in §. 4 Absatz 2 der Königlich Ullerhöchsten Berordnung vom 11. Februar I. Je., 
die Anfrechuung der Tagegelder und Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der Beamten und Bedienstere#n 
des Civilstaatsdienstes betr., (Gesec- und Verordnungeblatt S. 107) zu entnehmen ist, hat der §. 3 dieser Verordnun 
ans 4 Absätzen zu bestehen und hat im Absatz 2 daselbst mit den Worten: „Sind die Panschfummen nur al 
Eutschädigung für Reisekosten gegeben 2c.“ ein neuer Absat zu beginnen. 
2) In §. 14 derselben Berordnung (Seite 110 letzte Zeile von unten) ist nach den Worten „zu bestreiten 
sind und“ das Wort „ste““ einzuschalten.
	        
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