Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprineipale für das Jahr 1875. 
Die Steuerprinclpalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1875 
971,939 fl. 19½ kr., wovon ein Steuerprocent auf 9,719 fl. sich berechnet. 
II. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1875. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Mit Befriedigung haben Wir aus den Verhandlungen ersehen, daß der Landrath den 
Postulaten der Kreisregierung wegen Bewilligung der normativmäßigen Theuerungszulagen für 
die Studienlehrer und wirklichen Lehrer an den isolirten Lateinschulen, dann der Gewerbs= und 
Landwirthschaftsschulen, wie für die Hilfslehrer und zwar für die beiden Jahre 1874 und 
1875 seine Zustimmung ertheilt und durch seinen in der vierten Sitzung vom 27. November 
v. Is. gefaßten Beschluß die Verleihung pragmatischer Rechte an die erstgenannten Lehrer 
möglich gemacht hat. Wir haben den für die Gewährung der Theuerungszulagen erforder- 
lichen Bedarf in das Kreisbudget einstellen lassen und verweisen bezüglich der dienstlichen Stel- 
lung der Lehrer der isolirten Lateinschulen, dann der Gewerb= und Landwirhhschaftsschulen 
auf Unsere bereits unterm 7. und 8. Januar l. Is. ergangenen Allerhöchsten Verordnungen. 
2) Dem Beschlusse des Landrathes, wornach der Aufwand von 232 fl. 32 kr. für ver- 
schiedene Baureparaturen am Gebäude der Kreisackerbauschule für Oberfranken aus den Erübri- 
gungen des Jahres 1874 bestritten werden soll, erthellen Wir Unsere Genehmigung. 
3) Der von dem Landrathe beschlossenen Verleihung pragmatischer Rechte an den Kreis- 
Cultur-Ingenieur Wilhelm Hintz ertheilen Wir nach Analogie Unserer Alerhöchsten Ver- 
ordnung vom 7. Januar 1875 — die dienstliche Stellung der wirklichen Lehrer an den 
Gewerb= und Landwirthschaftsschulen betr. — Unsere Genehmigung.
	        
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