Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Ostbahnlinien wird gegenwärtige Concession für dieselbe Zeitdauer verliehen, auf welche sich 
die Allerhöchsten Concessionsurkunden vom 12. April 1856, 3. Januar 1862 und 3. August 1869 
erstrecken und hat somit gleichzeitig mit diesen letzteren zu erlöschen. 
Hohenschwangau, den 10. December 1874. 
Ludwig. 
v. Pfretzschner. Perr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der General-Secretär, 
Ministerialrath Dr. v. Prestele. 
  
Bekanntmachung, die Besetzung des Senates zur Entscheidung der Competenzconflicte zwischen 
den Gerichts= und Verwaltungsbehörden betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Im Hinblicke auf Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1850, „die Competenzconflicte 
betreffend“, wird hiemit bekannt gemacht: 
J. 
Seine Majestät der König haben laut allerhöchsten Signates vom 23. December 
1874 Sich allergnädigst bewogen gefunden, in den zur Entscheidung der Competenzconflicte 
zwischen den Gerichts= und Verwaltungsbehörden bestimmten oberstrichterlichen Senat 
a) als ständige Mitglieder: 
1. den Ministerialrath Gustav von Bezold im kgl. Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
2. den Ministerialrath Ludwig von Pummerer im kgl. Staatsmimsterium der 
Finanzen, 
3. den Ministerialrath Philipp v. Heckenlauer im kgl. Staatsministerium des Innern; 
b) als stellvertretende Mitglieder: 
1. den Ministerialrath Franz von Leinfelder im kgl. Staatsministerium des König- 
lichen Hauses und des Aeußern,
	        
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