Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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protestantischer Schulamtszöglinge im Präparandinnen-Institute zu Memmingen von 200 fl. 
amf 300 fl. ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5) Ebenso genehmigen Wir die von dem Landrathe beschlossene Erhöhung der Dotations- 
beiträge zu den Besoldungen des Lehrerpersonals an dem Taubstummen= und an dem Blinden- 
Institute zu Würzburg. 
6) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten, im Benehmen mit Unserem Staatsministerium der Finanzen näher zu prüfen, 
ob dem Wunsche des Landrathes, daß für die Folge die Beiträge aus Kreisfonds zu den Local- 
schulcassen einschließlich der Gehaltsergänzungszuschüsse für die deutschen Schulen pränumerando 
für das ganze Jahr ausbezahlt werden mögen, entsprochen werden könne 
7) Gerne haben Wir die Bereitwilligkeit wahrgenommen, mit welcher der Landrath den 
Postulaten wegen Bewilligung von Theuerungszulagen für die Gewerbschullehrer und Studien- 
lehrer an den isolirten Lateinschulen sowohl für das Jahr 1874 als auch für das Jahr 1875 
seine Zustimmung ertheilt und die Verleihung pragmatischer Rechte auch an diese Lehrer mög- 
lich gemacht hat. Wir haben die für die Bewilligung der Theuerungszulagen erforderlichen 
Beträge in das Kreisbudget einstellen lassen und verweisen bezüglich der dienstlichen Stellung 
der Gewerbschullehrer und der Studienlehrer an den isolirten Lateinschulen auf Unsere be- 
reits am 7. und Z. Januar d. Is. ergangenen Verordnungen. 
8) Dem vom Landrathe bezüglich der Revision der Satzungen für die Kreis-Irren-Anstalt 
Werneck gefaßten Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
9) Der vom Landrathe gestellten Bitte um Erhöhung des bisherigen Staatsfonds-Bel- 
trages zu den Kosten der Kreis-Entbindungs-Anstalt in Würzburg kann wegen Mangels ver- 
fügbarer Mlttel eine Berücksichtigung nicht zugewendet werden. 
10) Der vom Landrathe hinsichtlich der Art der Verwaltung der Kreis-Entbindungs- 
Anstalt und der Kreis-Anstalt für Unheilbare in Würzburg gefaßte Beschluß hat Unsere 
Genehmigung bereits erhalten. 
11) Dem Beschlusse des Landrathes, daß von den künftig in die Kreisanstalt für Unhell- 
bare in Würzburg aufzunehmenden Pfründnern ein täglicher Verpflegungsbeitrag von mindestens 
20 kr. zu leisten sei, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
12) Wir beauftragen Unsere Kreis-Regierung, dem Beschlusse des Landrathes, daß der 
zu Gunsten der Gemelnde Burgwallbach in der Rechnung des Maximilians-Getreide-Hülfs- 
38°
	        
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