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mit derselben verbundenes und den Werth des Gebäudes vertretretendes Recht unter der Be-
dingung des Wiederaufbaues frei oder im Wege der Hilfsvollstreckung veräußert werden. Der
Erwerber erhält die Entschädigungsgelder in einem solchen Falle in dem Maße ausbezahlt, wie
sie der vorige Eigenthümer erhalten haben würde.
Artikel 44.
Ist gegen den Versicherten wegen fahrlässiger Brandstiftung Strafverfahren eingeleitet, und
ist der Beschädigte der allein Bezugsberechtigtigte, so ist die Entschädigung bis zur beendigten
Untersuchung zurückzubehalten und ein Accord oder eine Anweisung hierauf nur insoweit zu
honoriren, als der Rückersatz des so Angewiesenen für den Fall richterlich ausgesprochener Ver-
urtheilung des Angeschuldigten durch hypothekarische Versicherung auf das neue Gebäude, durch
Bestellung anderweitiger Hypotheken oder durch Deponirung vollgiltiger Papiere, oder durch
Bürgschaft vollständig sicher gestellt erscheint.
Artikel 45.
Während des Strafverfahrens gegen den Versicherten wegen vorsätzlicher Brandstiftung darf
die Entschädigungssumme, wenn der Beschuldigte der allein Bezugsberechtigte ist, nicht aus-
bezahlt werden, und es ist dem Versicherten auch nicht gestattet, auf Rechnung der Entschädigungs-
summe Accorde abzuschließen und eventuelle Anweisungen auf dieselbe auszustellen.
Artikel 46.
Haftet auf dem beschädigten Gebäude eines wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brand-
stiftung beschuldigten Veisicherten eine Hypothek, oder sind Miteigenthumsverhältnisse in Frage,
so wird zwar zum Besten der Gläubiger oder Miteigenthümer die Entschädigung gegen seiner-
zeitige Rückvergütung aus dem Vermögen des Schuldigen von der Anstalt vorgeschessen, jedoch
zu keinem anderen Zwecke, als zu dem der Wiederherstellung der abgebrannten oder beschädigten
Versicherungsobjecte. ç
Die Brandversicherungskammer ist berechtigt, die festgesetzte Entschädigungssumme im
nächst offenen Range als Hypothek auf das Grundvermögen des Beschuldigten ohne vorgängige
ausdrückliche Erklärung desselben eintragen zu lassen.