Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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zur Bestreitung der Kosten der von demselben im Vorjahre veranstalteten landwirthschaftlichen 
Kreis-Thierschau einen Zuschuß von 2000 fl in anerkennenswerther Weise bewilligt. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung und haben die bezeichnete 
Summe in das Kreisbudget einstellen lassen. 
11) Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Kreis-Irrenanstalt, insbesondere hin- 
sichtlich der Erhöhung des Gehaltes des Directors, der Aufstellung eines zweiten Assistenz- 
Arztes und der Erhöhung der Bezüge der Hinterbliebenen des Verwalters Klötzl ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
12) Dem Antrage des Lindrathes auf Verwendung von 3000 fl. aus den Renten des 
Marimilians-Hilfs-Magozins= Fonds zur Verstärkung der Kreiseinnahmen und zur theilweisen 
Deckung der Kreisausgaben ertheilen Wir, jedoch ohne Consequenz für künftige Jahre, Un- 
sere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe von Niederbayern gegenwärtigen Abschied ertheilen, verbinden 
Wir hiemtt die ern ute Anerkennung seiner thätigen Förderung der Kreisinteressen und versichern 
denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 13. März 1875. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Perr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der Generalsecretär. 
An dessen Statt, 
Ministerialrath von Dillis.
	        
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