Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Cap. 8. Vortrag. tzesetzer 
. Betrag 
fl. kr.?dl. 
Uebertrag 56284 1— 
III. b) Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens der wirk- 
lichen Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen auf 
450 fl., in Gemeinden von 2500 bis 10,000 Seelen auf 
500 fl., dann der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 300 fl. 
und der Schulgehilfen auf 250 fl, ferner zur Gewährung 
von Zulagen von je 50 fl. an alle Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehllfen, aus Centralfonds 76423 —— 
c) Besondere Zulagen für Provisoren und weltliche Lehrerinnen 
à 50 fl. aus Kreisfonds 2100 —— 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 6 Quin— 
quennien à 50 fl. für die wirklichen Schullehrer, dann à 25 fl. 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 411725 4 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 14039 54— 
b) speciell zur Aufbesserung der Naturalverpflegungs- Aversen 12600 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
active Lehrerpersonal: 
a) im Allgemeinen 3000 —— 
b) für Zeichnungslehrer . 800———— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulenssen: 
a) in den Städten Deggendorf 200 — 
Kelheim. 400 .— 
Landshut 2000—— 
Passau. 5000 —— 
Straubing 760 
Latus 285232 362 
  
  
 
	        
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