Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

  
  
  
  
  
  
MÆ 20. 315 
Frstgesetzter 
Cap. 8. Vortrag. Petrag. 
fl. Ir. bdl. 
Uebertrag 513182 
I. 2.] Anschlag der krarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
253 fl. 36 kr. 
3 Leistungen für ständige Bauausgaben 46 38 
4.] Budgetmäßige Kreisschuldotation 58003 3— 
5.] Zur Ergänzung des Einkommens der Shhulerer nach dem Geseb 
vom 10. November 1861 die früheren Congrualzuschüsse 20000 — 
6.] Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens der wirklichen 
Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen auf 450 fl., in 
Gemeinden von 2500 bie 10,000 Seelen auf 500 fl., dann 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 300 fl und der 
Schulgehilfen auf 250 fl, ferner zur Gewährung einer Zulage 
von je 50 fl. an alle Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie 
an alle Schulgehilfen. 76423—— 
7./ Zur Gewährung von Denstalterazmagen in 6 Qluquennien vofl. 
für die wirklichen Schullehrer und à 25 fl. für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen .411725 44 
8. Zur Unterstũtzung dienstunfähiger älterer Schullchrer , die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 6100 —— 
9 Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Untersiubing dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer 2400 
10Zur Gewährung einer Zilege von je 100 K. an die wurer 
Schullehrer 12400 —— 
11/8 Unterstützungsbeiträge für die Schulehrers= Nellchn. und zwar je 
75 fl. für die Wittwen, 30 fl. für die ehelichen Doppelwasen, 
24 fl. für die ehelichen einfachen Waisen . 19020—— 
Latus 3112 
333649 
50 
  
 
	        
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