Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Unsere Kreisreglerung beauftragen Wir, der beabsichtigten Reorganisation und Vervollstän= 
digung dieser beiden Schulen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und seinerzeit die erforder- 
lichen Anträge Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten in Vorlage zu bringen. 
9) Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes, wonach der Sustentationsgehalt des 
vormaligen Vorstandes der Kreisackerbauschule zu Ramhof, Eduard Müller, unbeschadet des 
Landrathsbeschlusses vom 21. November 1873 von 350 fl. auf 490 fl. erhöht, dann der 
Verwalterswittwe Kerler und ihrer Tochter für das Jahr 1875 ein Alimentationsbeitrag 
von zusammen 210 fl. und für das Jahr 1874 eine Theuerungszulage von 36 fl. gewährt 
wurde, welche letztere aus den Renten des Fondes für Förderung der landwirthschaftlichen 
Interessen zu decken ist. 
10) Wir genehmigen die vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreis- 
Irrenanstalten Irsee und Kaufbeuern gefaßten Beschlüsse. 
Wegen des Beschlusses des Landrathes in Ansehung der Verleihung pragmatischer Rechte 
an den Kreisirrenanstaltsverwalter Franz Kaver Wiedemann behalten Wir Uns besondere 
Entschließung vor. 
11) Dem Beschlusse des Landrathes, dem Krippenverein für Hettenbach unter der Be- 
dingung, daß in der Anstalt auch Kinder von Rreisangehörigen außerhalb Augsburgs und 
Hettenbachs Aufnahme finden, einen Zuschuß von 100 fl. zu gewähren, ertheilen Wir Un- 
sere Genehmigung. 
12) Desgleichen ertheilen Wir dem Beschlusse des Landrathes pro 1875 für Förde- 
rurg des Feuerlöschwesens den Betrag von 800 fl. zu bewilligen, gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Krelsinteressen und 
ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Münnchen, den 9. April 1875. 
Ludwig. 
Dr. v. Luh. v. Pfeufer. v. Perr. 
Auf Könizlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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