Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

22. 339 
S. 19. 
Auf den an Uns gebrachten Antrag, 
„es sei die kgl. Staatsregierung zu ersuchen, Pläne und Kostenvoranschläge für 
Erbauung eines Archivgebäudes in Nürnberg anfertigen und dem nächsten Landtage die 
zur Ausführung des Baues nöthigen Vorlagen machen zu lassen“ 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Jnnern, die diesem Antrage entsprechenden Vorlagen 
ausarbeiten zu lassen. 
8. 20. 
Durch Gesammtbeschluß beider Kammern sind in Ansehung der Landgestütsanstalt für die 
Regierungsbezirke diesseits des Rheines folgende Wünsche ausgesprochen worden: 
a) das Landgestüt fortbestehen zu lassen; 
b) die Zahl der Hengste auf 300 bringen und beim Ankaufe auf normännische, norddeutsche 
und inländische Hengste vorzugsweise Rücksicht nehmen zu wollen; 
Tc) die Wiedereinführung der Approbation der Hengste (s. §. 13 der Allerhöchsten Verord- 
nung vom 16. September 1873) in Erwägung zu ziehen; 
d) bei der Aufstellung des Budgets für die XIII. Finanz-Periode eine Summe bis zu 
3000 fl. für ein Jahr der Finanzperiode einsetzen zu wollen, um talentvollen und streb- 
samen jungen Männern — seien sie Officiere, Thierärzte oder Landwirthe — Gelegenheit 
zu geben, an auswärtigen Gestüten sich als „Gestütsmänner“ ausbilden zu können; 
e) das Stammgestüt nebst Hengstfohlenhof in Achselschwang fortbestehen zu lassen. 
Wir werden diesen Wünschen, soweit ihnen inzwischen nicht bereits entsprochen worden ist, 
die sorgfältigste Erwägung und thunlichste Berücksichtigung zuwenden lassen. 
8. 21. 
Auf die an Uns gebrachte Bitte, 
„mit dem Budget einer jeden Finanzperiode specificirte Nachweise der Einnahmen 
und deren Verwendungen jener Stiftungen vorzulegen, zu deren Zweckerfüllung Zuschüsse 
aus der Staatscasse in's Budget verlangt werden,“ 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten, 
auf dieselbe bei Aufstellung des Budgets für die Folge angemessene Rücksicht zu nehmen. 
§. 22. 
Anläßlich des von beiden Kammern des Landtages ausgesprochenen Wunsches, 
„es möge den bestehenden Gewerbschulen ein weiterer Curs angereiht werden,“ 
rraufiragen Wir Unser Staatsministerium des Jnnern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
5 den Berathungen über die künftige Organisation der Gewerbschulen die beantragte Erweiterung 
erselben um je einen vierten Curs in sorgfältigste Erwägung zu ziehen.
	        
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