Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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S. 23. 
Dem an Uns gebrachten Wunsche der beiden Kammern, 
„es möchte am Lycenm zu Bamberg eine Furnctionsstelle für Apologetik und Re- 
ligionsphilosophie errichtet werden,“ 
haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und entsprechend diesem Wunsche die Anordnung 
getroffen, daß die allgemeine Dogmatik an dem genannten Lyceum in besonderen Vorträgen be- 
handelt wird. 
S. 24. 
Im Hinblick auf die Wünsche beider Kammern des Landtages, 
„daß die Kunstschätze der Staatsgemäldesammlungen dem Publikum in erhöhterem 
Maße als bisher, insbesondere durch Erleichterung des Copirens, Gestattung der Nach- 
bildung auf photographischem Wege zugänglich gemacht und zu diesem Zwecke eine Sach- 
verständigen-Commission niedergesetzt werde und daß gegebenen Falls für die Bewerbung 
um das Recht der Nachbildung auf photographischem Wege eine Concurrenz eröffnet 
werden möchte," 
haben Wir durch Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten 
eine sorgfältige Prüfung dieses Gegenstandes mittels Berufung einer Sachverständigen-Commission 
einleiten lassen und behalten Unsere Allerhöchste Entschließung hierüber vor. 
8. 26. 
Auf die an Uns gerichteten Bitten, 
I. anzuordnen, daß die Abgüsse und beziehungsweise Photographien von Gegenständen des 
bayerischen Nationalmuseums an die bayerischen Bildungsanstalten um einen billigeren 
Preis abzulassen seien, als bisher in Uebung war, 
II. anzuordnen, daß ein vollständiger, zweckentsprechender, die Gegenstände summarisch be- 
schreibender Katalog für die Gegenstände des National-Museums in möglichst kurzer 
Zeit hergestellt werde, 
haben Wir Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten beauf- 
tragt, näher in Erwägung zu ziehen, in welchem Maße Abgüsse und Photographien von Gegen- 
ständen des bayerischen National-Museums, welche bisher schon nach den getroffenen Einrichtungen 
an die bayerischen Bildungsanstalten um ermäßigte Preise abgegeben werden sollen, weiter bei 
Abnahme einer gewissen Anzahl von Nachbildungen um ermäßigten Betrag abgelassen werden können. 
Ferner sind die erforderlichen Anordnungen getroffen worden, daß, nachdem die baulichen 
Vorkehrungen im Innern des National-Museums zum Abschlusse gebracht worden sind und die 
Aufstellung und Ordnung der Gegenstände nach einem neuen System demnächst im Wesentlichen 
vollendet ist, ein neuer zweckentsprechender, die Gegenstände summarisch beschreibender Katalog in 
möglichst kurzer Zeit hergestellt werde.
	        
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