Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Indem Wir Unseren Lieben und Getreuen diesen Abschied ertheilen, geben Wir Uns der 
Erwartung hin, daß Uns die Landesvertretung auch ferner in Unseren warmen Bestrebungen 
für das Wohl Unseres vielgeliebten Bayernlandes, wie für das Gedeihen des Deutschen Reiches 
treu zur Seite stehen werde. 
Wir schließen die gegenwärtige Versammlung und entbieten Unseren Lieben und Getreuen 
die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Gegeben München, den 15. April 1875. 
Ludwig. 
v. Mretzschner. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer Dr. v. Fänstle. v. Perr. v. Maillinger. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsraths, 
A. M. Wigard.
	        
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