Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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leitet, nach deren Ergebniß sich bemessen wird, ob und wie weit das Ziel des gestellten An- 
trages zu verwirklichen sein wird. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen? eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und allseitigen Förderung der Kreis- 
Interessen, und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besondern Königlichen 
Huld und Gnade. 
München, den 18. April 1875. 
Ludwig. 
Dr. v. Kuß. v. Pfeufer. o. Perr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der Generalsecretär, 
Ministerlalrath Graf v. Hundt. 
  
Ueber sich t 
der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen des Regierungsbezirkes 
der Pfalz für das Jahr 1875. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Cap. S. Vortrag. Pu 
fl. kr.“ dl 
1. Abschnitt. 
¾#reis-Ausgaben. 
1 Auf Erhebung und Verwaltung der Kreiseinnahmen 1733 36 
Summa Cap. 1 per #6
	        
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