Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

III 
für das 
Kö #uigreich Vayern. 
52 30. 
München, den 31. Mai 1875. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Mai 1875, die Einziehung der in der Guldenwährung emittirten Noten der bayerischen 
Oypotheken- und Wechselbank betr. — Ordens-Berleihungen. 
  
Bekanntmachung, die Einzlehung der in der Guldenwährung emitlirten Noten der bayerischen 
Hypotheken= und Wechselbank betr. 
Königlich Bayerisches Staatsministerium des Innern 
(Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel), 
und 
Staatsministerium der Finanzen. 
Nachdem die bayerische Hypotheken= und Wechselbank die dermalen in Umlauf befindlichen 
Noten der Guldenwährung einzuziehen beschlossen hat, wicd die von dem Bankdirectorium hier- 
über erlassene Bekanntmachung in der Beilage zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München, den 26. Mai 1875. 
#v. Pfeufer. v. Verr. 
Der Generalsecretär. 
An dessen Statt: 
v. Dillis, Ministeriabrath. 
67
	        
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