Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Geseh-und Mereduungs-giat 
für das 
Königreich Bayern. 
M 33. 
München, den 19. Juni 1875. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 15. Juni 1875 Üder die Einziehung der bayer. Cassa--Anweisungen. — Führung des 
Prädicats Exrellenz. 
Bekanntmachung über die Einziehung der bayer. Cassa-Anweisungen. 
Königl. Bayer. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Vollzuge der Bestimmung des F. 2 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874, betreffend 
die Ausgabe von Reichscassenscheinen, werden 
die ouf fünfzig Gulden, fünf Gulden und zwei Gulden lautenden bayer. Cassa- 
Anweisungen 
zur Einlösung hiemit aufgerufen. 
Die Inhaber dieser vom 5. September 1866 datirten und von der kgI. bayer. Staats- 
schulden-Tilgungs-Commission ausgefertigten Cassa-Anweisungen werden aufgefordert, dieselben 
zur Einlösung nach dem vollen Nennwerth zu präsentiren. 
Als Einlösungscassen sind die Staatsschulden-Tilgungs-Hauptcasse in München und die 
kgl. Hauptbank in Nürnberg bestimmt. 
  
  
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