Geset-und Verudnngsgut
für das
Königreich Bayern.
W 34.
München, den 22. Juni 1875.
Inhyhalt:
vetanntmachung vom 16. Juni 1875, die Verglitangssätze für Natural-Berpflegung der bewaffneten Macht im
brieden betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen.
Bekanntmachung, die Vergütungssätze für Natural-Verpflegung der bewaffneten Macht
im Frieden betr.
Staatsministerium des Innern und kgl. Kriegsministerium.
Nachstehende Bekanntmachung des Reichskunzleramtes vom 28. vor. Mts., welche im
Centralblatte für das Deutsche Reich S. 341 enthalten ist, wird hiermit zur Veröffentlichung
gebracht. Die Vergütungssätze für die Zeit vom 1. Juni bis Ende December 1875 stellen
sic hiernach in süddeutscher Währung wie folgt:
mit Brod. ohne Brod.
. . □ 0 — —— —
a. für die volle Tageskost 29 kr. 6 hl. 24 kr. 4 hl.
b. „ „ Mittagskost "5 kr. — hl. 13 kr. 2 hl.
c. „ „ Abendkost 9 kr. 1 hl. 7 kr. 3 hl.
d. „ „ Morgenkost 5 kr. 5 hl. 3 kr. 7 hl.
München, 16. Juni 1875.
v. Pfeufer. v. Maillinger.
Der General-Secretär:
Ministerialrath Graf v. Hundt.
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