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b) Naturwissenschaftliche Fächer:
8) allgemeine Chemie,
9) analytische Chemie mit Arbeiten im Laboratorium,
10) chemische Technologie mit Metallurgie und Salinenkunde,
11) Experimentalphysik,
12) Mineralogie,
13) Geognosie,
c) Staatswirthschaftliches Fach:
14) Nationalökonomie,
d) Zeichnungskunst:
15) Situationszeichnen,
16) Anearzeichnen.
Als facultativ, das heißt als Fächer, welche wichtige Mittel zur vollständigen Fachaus-
bildung liefern, werden bezeichnet:
analytische Geometrie, mineralogisches Praktikum, Paläontologle, allgemeine Maschinen-
kunde, Institutionen des römischen Rechts oder Rechtsencyklopädie und Handelsrecht.
. 9.
Obligatorische Gegenstände der Fachwissenschaft sind:
1) Bergbaukunde,
2) allgemeine Hüttenkunde,
3) Eisenhüttenkunde,
4) Bergrecht,
5) Markscheidekunst,
6) Berg= und hüttenmännische Rechnungswissenschaft oder, wenn sie nicht gehört
werden kann, Finanzwissenschaft.
Als facultativ werden bezeichnet:
analytisch-chemische Uebungen, Feuerungskunde und specielle Maschinenkunde.
G. 10.
Ueber das Ergebniß des Studiums haben sich die Candidaten einer Prüfung zu unter-
ziehen. Die Anmeldung hiezu muß bei dem Directorium der polytechnischen Schule in München
bis zum 1. October schriftlich erfolgen.