Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

M 36. 469 
hufe der bisherige Zuschuß von 1200 fl. auf 1600 fl. erhöht werde, ertheilen Wir gerne 
Unsere Genehmigung. 
5) Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Errichtung eines Kreismagazins 
für Lehrmittel und das Kreislehrerinnen= Seminar in München haben Wir bereits Unsere 
Allerhöchste Genehmigung ertheilt und verweisen deshalb auf die Entschließungen Unseres 
Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 8. und 12 Januar I. Is. 
6) Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß die Position zur Förderung des 
Kindergartenwesens im Sinne Fröbel's von 300 fl. auf 500 fl. erhöht werde. 
7) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten, bei Aufstellung des Budgets für die XIII. Finanzperiode den Antrag des Land- 
rathes auf angemessene Erhöhung der Kreisschuldotation von Oberbayern einer näheren Prüfung 
zu unterziehen. 
8) Den Wunsch des Landrathes, daß eine Präparandenschule in München errichtet werden 
möge, hat Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten näher 
zu würdigen, wenn sich, was bis jetzt noch nicht der Fall ist, ein wirkliches Bedürfniß zur 
Vermehrung der Pröparandenschulen in Oberbayern herausstellen wird. 
Dem weiteren Wunsche des Landrathes, daß das Schullehrer-Seminar von Freising nach 
BMünchen verlegt werde, vermögen Wir schon aus finanziellen Erwägungen nicht zu entsprechen. 
9) Nachdem der Landrath von Oberbayern auch bei seiner diesmaligen Versammlung die 
wärmste Fürsorge und das regste Interesse für die Hebung des Volksschulwesens an den Tag 
gelegt hat, so drücken Wir demselben hiefür gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung aus. 
10) Mit Befriedigung haben Wir aus den Verhandlungen ersehen, daß der Landrath 
den Postulaten der Regierung wegen Bewilligung von Theuerungszulagen an die Lehrer der 
Lateinschulen zu Burghausen und Ingolstadt, dann an das Lehrerpersonal und die übrigen Be- 
diensteten der Gewerbschulen für die beiden Jahre 1874 und 1875 seine Zustimmung ertheilt 
und durch seine Beschlüsse die Verleihung pragmatischer Rechte auch an die wirklichen Lehrer 
der Gewerbschulen ermöglicht hat. 
Wir haben die für die Theuerungszulagen erforderlichen Beträge in das Kreisbudget 
einstellen lassen und verweisen bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an die wirklichen Lehrer 
der Gewerbschulen auf Unsere Allerhöchste bereits am 7. Januar l. Is. ergangene Verordnung. 
76°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.