Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Dieses nach seinen sämmtlichen Bestandtheilen und wesentlichen Bestimmungen in Vor- 
stehendem beschriebene Familienfideicommiß wird nach vollständiger Instruction, als den gesetz- 
lichen Bestimmungen entsprechend hiemit bestätigt, sofort in die Fideicommißmatrikel für Unter- 
franken eingetragen und durch das Gesetz= und Verordnungsblatt hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Bamberg, den 31. Mai 1875. 
Königliches Appellationsgericht in Bamberg. 
v. Schebler, Präsident. 
Dalbon, Secretär. 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
  
Seine Majestät der König haben Sich 
mter'm 18. Junids. Is allergnädigst bewogen ge- 
funden, den Fürsten Carl Friedrich von Wrede, 
erblicher Reichsrath, Fürsten Alfred von Wrede, 
Eutsbesitzer, und Luitpold du Jarrys Frei- 
lerrn von La Roche, k. Kammerjunker, 
Bezirksamtmann und Badecommissär zu Kissingen, 
auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen zu Aller- 
höchst-Ihren Kämmerern zu ernennen. 
  
Titel-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben ver- 
möge Allerhöchster Entschließung vom 31. Mai 
l. Is. dem bisherigen I. Hofbau-Inspector, 
Carl Mühlthaler, den Titel eines „Rathes 
der kgl. Hofbau-Intendanz“ und 
unter'm 18. Junil. Is. dem Landwehrassistenz- 
arzt I. Classe und praktischen Arzte, Dr. Alfred 
Nobiling von hier, den Titel eines k. Hof- 
stabsarztes allergnädigst zu verleihen geruht. 
Königlich Allerhöchsse Genehmigung zur 
Annahme fremder Verorationen. 
  
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 15. Junie 
l. Is. dem k. Kämmerer und Oberappellations- 
gerichtsrathe Friedrich Freiherrn von Wulffen 
in München die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg ver- 
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