bos
e) An gefälltem Holz der unter'm 14. und 19. Mai 1857 durch Schätzung er-
hobene Werthsbetrag von 3807 fl.
Dieser ist in Besitzveränderungsfällen in natura oder in Baarem zu restituiren, ausge-
nommen, wenn und in soweit die um die Restitution in Anspruch genommenen Erben des vorigem
Besitzers nachweisen können, daß ihr Erblasser mit dem Holzhiebe hinter dem nach forstwirth-
schaftlichen Grundsätzen festgesetzten Wirthschaftsplane zurückgeblieben sei, wogegen aber auch
umgekehrt jeder nachweisbare Ueberhieb ebenfalls zum Ersatze verpflichtet.
f) Die unter'm 1. Mai 1857 auf 500 fl. eingewertheten Gerner-Marktstände, welche
alljährlich zu dem um Georgi in Gern stattfindenden Markte aufgeschlagen und vermiethet werden.
Bei Besitzveränderungen sind dieselben in gutem Zustande zu aberzeben und etwaige b-
gänge nach den Nachschaffungskosten zu ersetzen. ,
Sollte der Gerner Markt eingehen, so sind die Marktstände zu versteigern und ist der
Erlös für das Fideicommiß anzulegen.
C. Aectivcapitalien.
Ferner gehören zum Fideicommisse
a) an Staatsobligationen und Werthspapieren 138 Stück im Nennwerthe von zusammen
77,125 fl. Siebenzig sieben tausend einhundert fünf und zwanzig Gulden und zwar
68 Stück 40), bayer. Staatsobligationen im Nennwerthe von 56,925 fl.
Stück 3 ½1/ 00 bayer. Staatsobligationen im Nennwerthe von 2200 fl.
Stück 4 ½ (io bayer. Ostbahnactien im Nennwerthe von 11,600 fl.
Stück 5000 österreichische Staatsschuldverschreibungen zu 4900 fl. südd. Währung.
Stück zu 4½/ verzinsliche österreichische Staatsschuldverschreibung zu 300 fl. und
Stück zu 57/00 verzinsliche Partial-Obligation des fürstlich Esterhazi'schen Anlehens
zu 1200 fl. süddeutscher Währung.
Die bayerischen Ostbahnactien und ausländischen Werthpapiere darf der Fideicommißbe-
sitzer nach dem Tagescourse gegen 4 ½ % bayerische Staatsobligationen, welch' letztere gleic-
falls nach dem Tagescourse zu berechnen sind, umtauschen.
b) 37,025 fl. Dreißig sieben tausend fünf und zwanzig Gulden Hypothekcapitalien und zwar:
8500 fl. zu 4 15 0/0 verzinslich,
14,525 fl. zu 40/0 verzinslich und
14,000 fl. unverzinelich auf die Dauer der mit den betreffenden Schuldnern wegen Ak-
nahme des Bieres aus dem Bräuhause zu Gern abgeschlossenen Verträge.
r*in.
□’
C□o
—