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Die Hypothekcapitalien, welche zurückbezahlt werden, soll der jeweilige Fldeicommißbesitzer
regelmäßig in bayerischen Staatspapieren anlegen, eine Ausnahme von dieser Bestimmung ist
jedoch gestattet, wenn die Rücksicht auf die bei der Bräuerei zu erhaltenden beziehungsweise für
dieselbe zu gewinnenden Wirthe eine hypothekarische Wiederanlage auf solche Wirthschaftsanwesen
räthlich macht und diese dle erforderliche Sicherheit bieten.
K. 2.
Easten des Fideirommisses.
A. Steuern und öffentliche Abgaben.
Nach den vorliegenden Kataster-Auszügen haften
1) auf den im Rentamtobezirke Eggenfelden gelegenen Besitzungen
a) eine einfache Grundsteuer im Gesammtbitrage von jährlich 98 fl. 270 /100 kr. und
b) an Bodenzinsen zur Staatscassa 2025 fl 30 kr. 6hl. Capital beziehungsweise
81 fl. 1 kr. 4ähl. jährlicher Zins hieraus und 14 fl. 56 kr. Annuitäten, dann zur Ab-
lösungscasse des Staates 6447 fl. 54 kr. Ahl. Capital beziehungsweise 257 fl.
55 kr. 2 hl. Zinsen hieraus;
2) auf den im Rentamtsbezirke Vilsbiburg gelegenen Fideicommißbesitzungen eine einfache
Grundsteuer von jährlich 50 fl. 4560/100 kr.
B. Sonstige Lasten.
1)) An den jeweiligen Pfarrer zu Gern alljährlich 67 fl. an Geld, 2 Schäffel Korn,
2 Eimer Sommer= und 2 Eimer Winterbier, 2 Sud Tröber und zwar ein n Sommer-=
Sud zu 7 Schäffeln und einen Wintersud zu 6 Schäffeln, 24 Klafter Brennholz 6 hoch, 67
breit und 2¼½ tief oder nach Wahl des Pfarrers 30 Klafter desselben Holzes 6“ hoch, 6 breit
aber nur 27“ tief von schlagbaren Stämmen an Tannen, Fichten und Föhren, von allen zu
diesem Brennholz geschlagenen Stämmen auch das Wied, endlich 6 Baumstämme zu Löden
und Brettern, 2 Fichtenstämme zu Lichtscheitern à 45 Cubikfuß und 2 zweispännige Fuhren
Waldstreu;
2) an die Pfarrei Gern für gestiftete Gottesdienste alljährlich 35 fl. 42 kr., dann für
geistliche Verrichtungen im Advent jährlich 3 Schöffel Korn.
3) dem jeweiligen Schullehrer in Gern alljährlich 3 Schäffel Korn, 6 Klafter weiches
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