Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Scheitholz, dann für Verrichtungen des Meßner-, Cantors= und Organisten-Dienstes einschlüßig 
des Schulgeldes für arme Kinder jährlich 35 fl. 36 kr; 
4) dem Meßner in Gern jährlich 27 Korn-Läutgarben; 
5) dem Meßner in Mitterskirchen wegen des Taschnerhofes jährlich eine Kornläutgarbe; 
6) dem jeweiligen Ebehaftsbader in Gern, jöhrlich 1/8 Metzen Watzen und 11/ 
Schäffel Korn als Baderehehafte; 
7) dem jeweiligen Ehehaftsschmiede in Gern jährlich 1 Schäffel 2 Vierling Korn als 
Schmiedehehafte; 
8) die Unterhaltung der hölzernen Brücke über die Rott bei Gern, der hölzernen Brücke 
über den Mühlbach bei Gern, der hölzernen Brücke über die Wasserleitung in den Gerner 
Weiher, der hölzernen Brücke über den Tiesstattbach, des Schmiedsteges, des Steges über die 
Wasserleitung beim Mayerhause, des Reitersteges bei Gern und der sämmtlichen an den soge- 
nannten Anger bei Gern ansteßenden Wege und Stege. 
g. 3. 
Schulden. 
Auf den Fideicommißbesitzungen haften: 
1) 2873 fl. 17 kr. Rest eines zu 40/0 verzinslichen Annuitäten-Kapitales der Bayerischen 
Hypotheken= urd Wechselkank zu München im ursprünglichen Betrage von 10,000 fl. und 
2) 60 fl. jährlicher Wohnungsrechtsanschlag der Landgerichtsassessors-Gattin Maria Hayd 
in Eggenfelden, welcher im Falle des Ablebens ihres Ehemannes ouf Grund des mit dem 
letzteren als ehemaligen von Closen'schen Verwalter abgeschlossenen Dienstvertrages vom 
1. Jänner 1856 entweder eine ihr genehme Wohnung in Gern anzuweisen, oder — wenn sie 
es vorzöge — jährlich 60 fl. Logis-Geld mit der Befugniß, wo immer zu wohnen, zu zahlen 
ist und erstreckt sich diese Wohnungsberechtigung auf die Lebensdauer der Maria Hayd. 
g. 4. 
Suctessions · Ordnung. 
Die Nachfolge im Fideicommisse hat im Mannsstamme des ersten Besitzers, Marimilion 
Freiherrn von Günderrode, nach der Primogenitur und Linear-Erbfolge stottzufinden, nach 
dem Aussterben dieses Mannsstammes aber auf denjenigen Neffen des Stifters Carl Frieherm
	        
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