508
Scheitholz, dann für Verrichtungen des Meßner-, Cantors= und Organisten-Dienstes einschlüßig
des Schulgeldes für arme Kinder jährlich 35 fl. 36 kr;
4) dem Meßner in Gern jährlich 27 Korn-Läutgarben;
5) dem Meßner in Mitterskirchen wegen des Taschnerhofes jährlich eine Kornläutgarbe;
6) dem jeweiligen Ebehaftsbader in Gern, jöhrlich 1/8 Metzen Watzen und 11/
Schäffel Korn als Baderehehafte;
7) dem jeweiligen Ehehaftsschmiede in Gern jährlich 1 Schäffel 2 Vierling Korn als
Schmiedehehafte;
8) die Unterhaltung der hölzernen Brücke über die Rott bei Gern, der hölzernen Brücke
über den Mühlbach bei Gern, der hölzernen Brücke über die Wasserleitung in den Gerner
Weiher, der hölzernen Brücke über den Tiesstattbach, des Schmiedsteges, des Steges über die
Wasserleitung beim Mayerhause, des Reitersteges bei Gern und der sämmtlichen an den soge-
nannten Anger bei Gern ansteßenden Wege und Stege.
g. 3.
Schulden.
Auf den Fideicommißbesitzungen haften:
1) 2873 fl. 17 kr. Rest eines zu 40/0 verzinslichen Annuitäten-Kapitales der Bayerischen
Hypotheken= urd Wechselkank zu München im ursprünglichen Betrage von 10,000 fl. und
2) 60 fl. jährlicher Wohnungsrechtsanschlag der Landgerichtsassessors-Gattin Maria Hayd
in Eggenfelden, welcher im Falle des Ablebens ihres Ehemannes ouf Grund des mit dem
letzteren als ehemaligen von Closen'schen Verwalter abgeschlossenen Dienstvertrages vom
1. Jänner 1856 entweder eine ihr genehme Wohnung in Gern anzuweisen, oder — wenn sie
es vorzöge — jährlich 60 fl. Logis-Geld mit der Befugniß, wo immer zu wohnen, zu zahlen
ist und erstreckt sich diese Wohnungsberechtigung auf die Lebensdauer der Maria Hayd.
g. 4.
Suctessions · Ordnung.
Die Nachfolge im Fideicommisse hat im Mannsstamme des ersten Besitzers, Marimilion
Freiherrn von Günderrode, nach der Primogenitur und Linear-Erbfolge stottzufinden, nach
dem Aussterben dieses Mannsstammes aber auf denjenigen Neffen des Stifters Carl Frieherm