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des Edikts über die Familienfideicommisse ergangene Ediktalladung Niemand mit Ansprüchen auf-
getreten ist, welche die Censtituirung des Famllien-Fideicommisses hindern oder aufhalten könnben,
wird dasselbe hiemit bestätigt, in die Familenfidelcommißmatrikel eingetragen und durch das Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Ksnigreich Bayern bekannt gemacht.
Passau, den 7. Juni 1875.
Königliches Appellationsgericht in Passau.
v. Steyrer,, Präsident.
Laucher.
Königliche Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme sfremder Mecorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
10. Juni l. Is. dem Oberhofmeister Ihrer
Majestät der Königin-Mutter, Obersten à la
suite älterer Ernennung, Maximilian Grafen
zu Pappenheim, die Bewilligung zur An-
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von
Oldenburg verliehenen Ehrengroßkreuzes des
großherzoglich oldenburgischen Haus= und Ver-
dlenst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich
Ludwig, dann
unter'm 18. Juni l. Js. dem Dekan des Hof-
Collegiatstiftes St. Cajetan, kgl. geistl. Rath
Lconhard Enzler zu Mürnchen, die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Majestät dem Deutschen Kalser und
Könige von Preußen verliehenen k. preußischen
Kronen= Ordens III. Classe und
dem k. Oberbereiter Georg Menge zu
München die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen
Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg ver-
liehenen Ehren= Ritterkreuzes II. Classe des
großherzoglich oldenburgischen Haus= und Ver-
dlenst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Lud-
wig zu ertheilen.