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Gesetzzund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 39.
München, den 20. Juli 1875.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 8. Zuli 1875, die Vollzugs-Instruction zum Quartierleistungs-Gesetze betr.
— Oosdienst-Nachricht. — Ordensverleihung. — Königlich
— Königlich italienisches Viceconsulat in München.
4.
Aununahme #rember
WG
Königlich Allerhöchste Verordnung, die —— zum Quartierleistungs-Gesetze
etreffend.
Cudwig ll.
von Gottes Gnaden König von Gayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete.
Wir haben zum Vollzuge des Reichsgesetzes, betrefferd die Einführung des Gesetzes des
Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Frie-
denszustandes vom 25. Junl 1868 in Bayern vom 9. Februar 1875, die nachfolgende In-
struction für das Königreich Bayern genehmigt, und lassen solche durch das Gesetz= und Ver-
ordrungs-Blatt öffentlich bekannt machen.
Gegeben zu Schloß Berg, den 8. Juli 1875.
Lud wig.
v. Maillinger. v. Fischer, v. Schubert,
Staaterath. Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der Cbef der Central-Abtheilung:
funct. Schinner, Major.
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