Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

  
  
  
  
Æ 39 
Onartierbescheinigung. 
Daß die Gemeinde 4# . . . der . . . Compagnie des . . #i# Fuß--Artillerie- 
Regiments in der Stärke von: 
Anzahl Anzahll vom bis also auf 
ber ui#inar= der einge-(Tag des (Tag des Monate 
eien. Chargec. telt. ge— 9 (excl, des Bemerkungen. 
und Mann- stellten Lin- lb- Abgangs- 
schaften. Pferde. treffens). ganges.) tages.) 
1uptmann E 5% 20/ 125% Pro 83 bis o hatte 
1 Premierlieutenant P. do. do. 4½% nir soan 
1K1Secondlieutenant . do. do. 15% FRevne-Vorarbeiten 
1 „ :1½ 21 do. 4½%% inne; 
Telbwoe . » 10. 
1ldwebel " do. 15 Aüwl egan 
1 Portepeefähnrich do. do 125 %0 Schluß derselben 
10Unterofficiere . do. do. 15% am 2 . 
75 Kanoniere . do. do. 1%% 
1Kanonier . .. . ½% do. 1½0 
Attachirt: 
Von der . . . Feld- 
(reitenden) Batterie des 
. . . ien Feld-Artillerle- 
Regiments 
1 Dienstpferd. . .. 1 s, o 125% 
  
  
  
  
  
  
  
Quartier in vorschriftsmäßiger Ausdehnung und Beschaffenheit gegeben hat, sowie daß in der voran- 
gegebenen Zeitdauer der Tag des Einrückens in das Cantonnement — nicht aber der Tag des Aus- 
marsches — mitgerechnet ist, auch unter der angegebenen Zahl der Gemeinen Diener der Officiere 2c. 
sich nicht befinden, wird hierdurch pflichtmäsig bescheinigt. 
Die Bezahlung des Quartiers ist. . erfolgt. 
Ort, Datum. 
(L. S.) (Unterschriften:) 
85“
	        
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