Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

Hosdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 7. Juli l. Is. allergnädigst be- 
wogen gefunden, den k. Bezirksamtsassessor 
Ludwig Freiherrn von Welser auf sein 
allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst- 
Ihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordene-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
26. Mai l. Is. dem Flügeladjutanten Seiner 
Majestät des Königs von Sachsen, k. säch- 
sischen Major Wilhelm von Minckwitz, das 
Comthurkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
  
füäniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Wecorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
6. Juli l. Js. dem k. Kämmerer, Hofmarschall 
weiland Ihrer Majestät der Königin Amalie 
von Griechenland, Theodor Freiherrn von Pöll- 
nitz zu Bamberg, die Bewilligung zur An- 
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Olden- 
burg verliehenen Ehren-Großcomthurkreuzes des 
großherzogl. Haus= und Verdienstordens des 
Herzogs Peter Friedrich Ludwig, sowie 
dem k. Rath und Hofsecretär Seiner Käng- 
lichen Hoheit des Prinzen Luitpold von Bayem, 
Joseph Schels, die Bewilligung zur An— 
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen 
Comthurkreuzes des kaiserlich österreichischm 
Franz-Joseph-Ordens, und 
unter'n 7. Juli l. Is. dem kgl. Oberst- 
hofmeister, Gustav Grafen zu Castell, die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Oldenburg verliehenen Ehren- 
Großkreuzes des großherzoglich oldenburgischen 
Haus= und Verdienstordens des Herzogs Peter 
Friedrich Ludwig zu ertheilen. 
  
Ki. italienisches Viceconsulat in Mũnchen. 
Der an Stelle des Kaufmanns Wilhelm 
Fink zum k. italienischen Viceconsul in Munchen 
ernannte Privatier Louis Herrmann in 
München ist in dieser Eigenschaft von der 
k. Staatsregierung anerkannt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.