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Artikel 9.
Wegen Gewährung der in dem Artikel 8 der Uebereinkunft bezeichneten Hülfsmittel zum
Heben und Senken der Maste haben sich die betheiligten Schiffer an die Brückenbauverwaltung
auf der Baustelle bei Arnheim resp. Nymwegen zu wenden.
Die kbniglich niederländische Regierung wird ferner dafür Sorge tragen, daß während des
Ueberbaues jeweils eine fahrbare Oeffnung frei bleibt, auch daß Segelschisse und Flöße während
der ganzen Dauer des Brückenbaues sicher und unentgeltlich durch die Baustelle geschleppt, be-
ziehungsweise bugsirt werden können.
München, den 23. Juli 1875.
v. Mretzschner.
Der Generalsecretär:
Dr. v. Prestele.
Auezug aue der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt
a) bei der Grafen-Classe:
unter'm 8. Mai l. Irs. Auguste Henriette
Gräfin von Löwenstein-Scharffeneck,
Gemahlin des Fürsten Leopold zu Löwenstein-
Wertheim-Freudenberg, sammt ihren Nach-
kommen, unter Lit. L. Fol. 15 Act Nr. 40941.
b) bei der Freiherrn-Classe:
1) unter'm gleichen Tage der außerordent-
liche Gesandte und bevollmächtigte Minister der
Republik Costa Rica beim k. italtenischen Hofe,
Christian Philipp Adolph Frciherr von Lin-
demann sammt Abkömmlingen, unter Lit L
Fol. 39 Act. Nr. 40931.
2) unter'm 30. Mai l. Irs. der k. Miml
sterialrath a. D. Wilhelm Freiherr von Branca
und seine vier Neffen: Maximilian Freiherr von
Branca, Hauptmann im k. Infanterie-Leibregl-
mente; Wilhelm Freiherr von Branca, k. Käm-
merer, Hauptmann im k. 2. Jnfanterie-Regi-
mente und Adjutant Seiner Königlichen Hoheit
des Prinzen Otto von Bayern; Carl
Freiherr von Branca, Assistent der k. Ver-
kehrsanstalten und Paul Freiherr von Branca,
Premierlieutenant im k. 2. Infanterie-Regimente
sammt Abkömmlingen, unter Lit. B. Fol. 52
Act. Nr. 3959=