Objekt: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

20 III. 
Fourage, Quartierbescheinigungen, ferner für Beschaffung und Bereithaltung von Koppelzeug, 
Pferdemaßen, Mähnentafeln und Pferde-Brenneisen sorgt die Militärbehörde. 
– 32. 
Erscheint für einzelne Truppentheile eine besonders schleunige Gestellung von Pferden 
nöthig, so vereinbart das Generalkommando das Erforderliche mit dem Ministerium des 
Innern 
Karlsruhe, den 5. Dezember 1900. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
Vdt. Cadenbach.