Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Bekanntmachung, die Anlage der gerichtlichen und administrativen Depositen bei der k. Bank 
zu Nürnberg, hier bei deren Filialen in München und Augsburg betr. 
Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Nach dem Gesetze vom 25. Juli 1850, die Ueberweisung der Depositen und Einstands- 
Kapitalien von der k. Staatsschuldentilgungsanstalt an die k. Bank zu Nürnberg betr., (Geset- 
blatt von 1850 S. 409) find die gerichtlichen und administrativen Depositen des ganzen 
Königreiches bei der k. Bank zu Nürnberg und beziehungsweise ihren Filialbanken und Agen- 
turen anzulegen, und durch Bekanntmachung vom 30. Juni 1862 (Reggsbl. von 1862 
S. 1605 u. ff.) wurden die Bankcassen bestimmt, bei welchen die Anlage der Depositen aus 
den acht Kreisen zu erfolgen hat. 
Hienach waren für Oberbayern und Schwaben und Neuburg, in welchen beiden Kreisen 
die k. Bank bisher keine Zweigniederlassungen hatte, die bayerische Hypotheken= und Wechsel- 
bank zu München, welche die Depositengeschäfte commissorio modo für die k. Bank be- 
sorgte, und deren Filialen zu Augsburg, Kempten und Lindau als Depositencassen aufgestellt 
worden. 
Nachdem jedoch Seine Majestät der König allergnädigst zu genehmigen geru#t 
haben, daß in München und Augsburg noch im gegenwärtigen Jahre Filialanstalten der 
k. Bank zu Nürnberg errichtet werden und diese beiden k. Filialbanken am 1. October h. J. 
auch in's Leben treten, so wird nunmehr die Bekanntmachung vom 30. Juni 1862 dahin cb- 
geändert, daß vom 1. October h. Is. beginnend die Anlage der Depofiten von den Gerichm 
und Verwaltungsbehörden in Oberbayern bei der k. Filialbank München und do#n 
den Gerichten und Verwaltungsbehörden in Schwaben und Neuburg bei der k. Filial- 
bank Augsburg zu erfolgen hat. 
Hiebei bleibt es den Gerichten und Verwaltungsbehörden von Oberbayern und Schweben 
und Neuburg unbenommen, in einzelnen Fällen bei gegebenen besonderen Verhältnissen di 
Depositen auch bei anderen allenfalls näher gelegenen königlichen Filialbanken oder bei 
der königlichen Hauptbank in Nürnberg anzulegen. 
Die Zinsenberichtigung und die Rückzahlung der bisher bei den Depositencassen der bayer. 
Hypotheken= und Wechselbank zu München, Augsburg, Kempten und Lindau angelegten Deze- 
siten erfolgt vom 1. October h. Is. an ebenfalls durch die neu errichteten k. Filialbanken in 
München und Augsburg, an welche sich daher zu wenden ist.
	        
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