Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Bekanntmachung, die Verlegung des Rentamtssitzes von Gößweinstein nach Pottenstein betr. 
Staateministerium der Finanzen. 
Seine Mojestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der 
Amtssitz des k. Rentamts Gößweinstein nach Pottenstein verlegt werde, und daß dieses Amt vom 
Zeitpunkte der Verlegung an, welche am 16. October l. Is. stattfindet, die Benennung „König- 
liches Rentamt Pottenstein“" zu führen habe. 
München, den 1. October 1875. 
v. Verr. 
Ordeno-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 3. Sep- 
tember l. Is. dem herzoglich Sachsen-Coburg- 
Gothaischen Geheimrathe, Vorstand der Abthei- 
lung des herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen 
Staatsministeeiums des herzoglichen Hauses, 
Emil Freiherrn von Pawel-Rammingen, 
das Greßkreuz des Verdienstordens vom heili- 
gen Michael zu verleihen. 
Der Generalsecretär: 
v. Grieshammer. 
Käniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden De#coration. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 19. Sep- 
tember l. Is. dem Ministerialrathe im König- 
lichen Staatsministerium des Königl. Hauses 
und des Aeußern, Reichsherold und Vorstand 
des Königl. Geheimen Haus= und Staatsarchives, 
Franz Seraph von Leinfelder, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Hoheit dem Herzoge von Sachsen -Coburg und 
Gotha verliehenen Comthurkreuzes II Classe des. 
herzoglich Sachsen= Ernestinischen Hausordens 
zu ertheilen.
	        
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