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Bekanntmachung, die Verlegung des Rentamtssitzes von Gößweinstein nach Pottenstein betr.
Staateministerium der Finanzen.
Seine Mojestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der
Amtssitz des k. Rentamts Gößweinstein nach Pottenstein verlegt werde, und daß dieses Amt vom
Zeitpunkte der Verlegung an, welche am 16. October l. Is. stattfindet, die Benennung „König-
liches Rentamt Pottenstein“" zu führen habe.
München, den 1. October 1875.
v. Verr.
Ordeno-Verleihung.
Seine Majestät der König haben Sich
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 3. Sep-
tember l. Is. dem herzoglich Sachsen-Coburg-
Gothaischen Geheimrathe, Vorstand der Abthei-
lung des herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen
Staatsministeeiums des herzoglichen Hauses,
Emil Freiherrn von Pawel-Rammingen,
das Greßkreuz des Verdienstordens vom heili-
gen Michael zu verleihen.
Der Generalsecretär:
v. Grieshammer.
Käniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden De#coration.
Seine Majestät der König haben Sich
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 19. Sep-
tember l. Is. dem Ministerialrathe im König-
lichen Staatsministerium des Königl. Hauses
und des Aeußern, Reichsherold und Vorstand
des Königl. Geheimen Haus= und Staatsarchives,
Franz Seraph von Leinfelder, die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner
Hoheit dem Herzoge von Sachsen -Coburg und
Gotha verliehenen Comthurkreuzes II Classe des.
herzoglich Sachsen= Ernestinischen Hausordens
zu ertheilen.