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Abdrücke.
I.
Bekanntmachung eines Nachtrags-Verzeichnisses selcher höheren Lehranstalten, welche für Aus-
stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militär=
dienst berechtigt sind.
Im Verfolge der Bekanntmachung vom 1. April ds. Is. (Central-Blatt S. 201) wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in dem anliegenden Nachtrags-Verzeichnisse
aufgeführten höheren Lehranstalten, die Fortdauer ihrer, den Anforderungen genügenden Ein-
richtungen vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation
zum einjährigfreiwilligen Militärdienste berechtigt sind.
Die unter E aufgeführten Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur auf Grund einer im Bei-
sein eines Regierungs-Kommissärs abgehaltenen wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen,
für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Berlin, den 21. September 1875.
Das Reichskanzler-Amt.
Delbrück.
Uachtrags-Verzeichniß
solcher höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaft-
liche Quallfikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Realschulen erster Orduung.
Königreich Sachsen.
Die städtische Realschule zu Freiberg.
B. Progymuafsten.
. b) Provinz Sachsen.
Königreich Preußen. Oas Progymnasium zu Sangerhausen.
a) Provinz Pommern. e) Rheinprovinz.
Das Progynimasium zu Garz alO. Das Progymnastum zu Malmedy.