650
inspector Stellvertreter desselben und übernimmt auf die Dauer der Stellvertretung dessen
Geschäfte und die Verantwortlichkeit hiefür.
Der Bezirkscassier besorgt mit dem controlirenden Beamten und dem nöthigen Hilfs-
personal lediglich die Cassa= und Rechnungsgeschäfte nach den gegebenen Instructionen.
Im Uebrigen richtet sich die Geschäftsbehandlung nach den jeweilig bestehenden Bestimmungen.
Die Vorstände der Oberpostämter sind mindestens dreimal im Jahre zur Generaldirection
einzuberufen, um gemeinsame Angelegenheiten von Bedeutung mit ihnen zu berathen und auf
kürzestem Wege ihrer Erledigung zuzuführen, zugleich die möglichst gleichartige Durchführung
wichtiger Mrßregeln in allen Bezirken zu veranlassen und zu sichern.
6. Oberbabnämter.
Oberämter für den Eisenbahndienst sind zu errichten un Augsburg, Bamberg, Ingolstadt,
Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg.
Die Zutheilung der Linien erfolgt durch Unser Staatsministerium des Königlichen Hauses und
des Aeußern.
Die Oberbahnämter werden besetzt:
mit einem Oberbahninspector als Vorstand,
mit einem Oberingenieur oder mit einem Bezirksingenieur,
mit einem Bezlirksmaschinenmeister,
mit einem Bezirkscassier,
sodann dem für den Dienst nsthigen Beamten= und Gehilfenpersonal.
Die Vorstände der Oberbahnämter stehen im Range den Oberpostmeistern gleich.
Dem Oberbahnamtsvor stande liegt die Leitung und Beaufsichtigung des Bahnbe-
triebes im Oberamtsbezirke ob und ist derselbe für die gesammte Geschäftsführung im Allge-
meinen verantwortlich. Derselbe hat den Geschäftsgang zu regeln, den Dienst in allen seinen
Abtheilungen zu überwachen und für entsprechendes Zusammenwirken der für die verschiedenen
Dienstzweige aufgestellten Organe zu sorgen. Das gesammte Personal des Bezirkes ist dem-
selben untergeordnet.
Insbesondere steht dem Oberbahninspector unter alleiniger Verantwortung zu: die An-
ordnung bezüglich der Durchführung der Fahrpläne, die Ueberwachung der Einhaltung derselben,
die Ueberwachung des Personen= und Güterdienstes, die Inspection sämmtlicher Stationen und
Abfertigungsstellen, die Ertheilung von Freifahrtsbewilligungen nach den bestehenden Normen.