Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Schema 7. 2. 
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bürtigen Personen dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirk, 
in welchem der Geburtsort liegt, Mittheilung zu machen 
Die Bnnachrichtigungs-Schreiben sind als Belege zu den alphabetischen oder Restanten- 
listen ebenso lange, wie diese, aufzubewahren (F. 43, 6). 
Auf Grund dieser Benachrichtigungen sind bis zum 1. März die alphabetischen ur 
Restantenlisten zu berichtigen. 
Der Ciwvil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission veranlaßt — soweit erforderlich — ein 
Berichtigung der ihm vorgelegten Rekrutirungs-Stammrollen (P. 45, 12). 
Nach dem Verbleib Militärpflichtiger, welche sich ohne Erlaubniß vor den Ersatz-Beher- 
den nicht gestellt haben, sind durch den Clvil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission unver- 
züglich Ermittelungen anzustellen. 
Wenn ein Militärpflichtiger bis zur Beendigung seines dritten Militärpflichtjahres unerminrelt 
geblieben ist oder wenn er das Gebiet des Deutschen Reichs ohne Erlaubniß verlassen 
hat, so ist von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks, 
in welchem der Geburtsort liegt, die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens auf Grund 
des S 140 des deutschen Strafgesetzbuchs zu veranlassen. 
Liegt der Geburtsort im Auslande, so liegt die Veranlassung zur Einleitung der ge- 
richtlichen Untersuchung demjenigen Civil-Vorsitzenden ob, in dessen Grundlisten der 
Militärpflichtige geführt wird. 
Der Inhalt des ergangenen Erkenntnisses wird in den Grundlisten vermerkt. 
§. 49 
Vorstellungslisten. 
.Die Vorstellungslisten (g. 43, 4) sind Auszüge aus den alphabetischen Listen und ent- 
halten die Namen derjenigen Militärpflichtigen, über welche eine endgültige Entscheidung 
gefällt werden kann oder muß. 
Sie werden nach Schema 7 in folgenden besonderen Ausfertigungen angelegt: 
Vorstellungsliste A. 
enthält die vom Dienst im Heere auszuschließenden Militärpflichtigen.
	        
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