Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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P) die zur Seewehr zweiter Klasse in Vorschlag Gebrachten, 
d) die zur Aushebung für die Flotte in Vorschlag Gebrachten. 
Die Eintragung der Militärpflichtigen in die Vorstellungsliste E. erfolgt nach der bei 
der Musterung festgesetzten Reihenfolge (& 65). 
. Militaͤrpflichtige , welche sich freiwillig zum Eintritt melden, werden an die Spitze der 
Vorstellungsliste E. gesetzt 
ESämmtliche Vorstellungslisten A.— E. werden in je vier Exemplaren von der Ersot- 
Kommission ausgefertigt und vollzogen, von denen je eins für die ständigen Mitglieder 
der Ober-Ersatz= und der Ersatz-Kommission bestimmt ist. 
Die Exemplare für die Militär-Vorsitzenden läßt der Militär-Vorsitzende der Ersetz= 
Kommission, die für die Civil-Vorsitzenden der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommisssen 
anfertigen. " 
. Als Beilagen zu den Vorstellungolisien dienen: 
Beilage 1, 
enthaltend die zur Disposition der Ersatzbehsrden entlassenen Mannschaften, über welche 
endgültig zu entscheiden ist (& 81, 4); 
Beilage 2, 
enthaltend die zur Zeit des Aushebungs-Geschäfts noch vorläufig beurlaubten Rekruten. 
& 75, 3 und K. 80, 2); 
Beilage 3, 
enthaltend die von den Truppen-(Marine-ttheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen 
(§. 94, 7). 
Die Anfertigung der Bellage 1 und 2 liegt dem Militär-Vorsitzenden, diejenige der Bei- 
lage 3 dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission ob und zwar in je vier Exemplaren 
und nach demselben Schema, wie die Vorstellungslisten. 
Veränd #-Nachweist zu den Vorstellungslisten siehe §. 67, 5. 
Die Vorstellungslisten nebst Beilagen und Veränd #Nachweisungen werden mit den 
Restantenlisten zusammen aufbewahrt und vernichtet 6. * 67. 
  
 
	        
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