Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

d 
— 
L 
S□ 
*—* 
— 56 — 
Der Civil-Vorsitzende entnimmt das erforderliche Unterpersonal aus seinem Dienstpersonal. 
Er sorgt ferner für die Heranziehung und rechtzcitige Benachrichtigung der vier bür- 
gerlichen Mitglieder der verstärkten Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirkes (§. 2, 6). 
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission veranlaßt das rechtzeitige Erscheinen der mit 
der Führung der Rekrulirungs-Stammrollen in jedem Musterungs-Bezirk betrauten Personen 
beim Musterungs-Geschäft. Dieselben haben die Rekrutirungs-Stammrollen, welche ihnen 
der Civil-Vorsitzende in der Regel mit dieser Benachrichtigung zurückgibt, mit zur Stelle 
zu bringen. 
8. 61. 
Beorberung der Militärpflichtigen zur Musterung. 
Die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung erfolgt durch die Gemeinde-Vorsteher 2c. 
Bezügliche Mittheilung an die Gemeinde-Vorsteher 2c. ergeht bei Gelegenhelt der nach 
§60, 3 erfolgenden Benachrichtigung. 
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission macht in seinem Aushebungs-Bezirk den 
Reiseplan zu wiederholten Malen bekannt. 
. In Folge dieser Beorderung oder Bekanntmachung müssen sich alle Militärpflichtigen des 
Aushebungs-Bezirks, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatz-Behörden 
erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, zur 
Musterung in ihrem Musterungs-Bezirk stellen. 
Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur durch den Civil-Vorsitzenden der 
Ersatz-Kommission verfügt werden. 
Eine Gestellung in einem andern Musterungsbezirk ist nur ausnahmsweise zulässig, 
wenn Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Theilnahme an dem in ihrem Musterungs= 
Bezirk stattgehabten Musterungs-Geschäft verhindert waren. 
Ein Militärpflichtiger, welcher der Beorderung zur Musterung keine Folgze leistet, kann 
durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. 
Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein ärztliches 
Attest einzureichen. Dasselbe ist durch die Polizei-Behörde zu beglaubigen, sofern der aus- 
stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. 
Seine außerterminliche Musterung darf durch die Ersatz-Kommission veranlaßt werden 
C. 77).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.