Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Schema 11 zu 8. 66. 
Loosungs-Schein. 
Der Militärpflichtige (Stand oder Gewerbe (Vor= und Zuname).. geboren 
am .. 18 zu (Ort, Bezirksamt, Regierungs-Bezirk, Bundesstaat), hat bei der Loo- 
sung im Aushebungsbezik die Nummer (geschriecben) kkhalten. 
  
— 
Derselbe erschien zur Musterung 
  
UVVorläufige Entscheidung 
  
1 nnui*ni*“s Vrigade- der Bemerkungen. 
Jehre rrr. der alpha etischen geiirt. 9 Ersatz= Kommisston. 
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Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Inhaber blelbt verpflichtet, sich in der Zest vom 15. Jannar bis 1. Februar jedes Jahres 
unter Vorzeigung dieses Scheines zur Rekrutirungs-Stammorolle anzumelden. 
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber entweder einem Truppen= oder 
Marinetheil zur Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Scheines von der 
Wiederholung der Anmeldung entbunden sst. 
Wechselt Inhaber im Laufe eines der Jabre, in welchem er sich zur Aufnahme in die Re- 
krutirungs-Stammrolle anzumelden hat, den Wohnort oder daueruden Anfenthaltsort, so hat er sich 
sowohl bei seinem Abgange behufs Berichtigung der Rekrutirungs Stammrolle abzumelden als auch 
in dem neuen Orte innerhalb dreier Tage zur Stammrelle wieder anzumelden. 
Die geschehene Ab= und Anmeldung wird auf der Rückseite dieses Scheines vermerkt. 
Anmerkung. 
Die vorläufige Elscheidung der Ersay-Kommission wird nur unterstempelt.
	        
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