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Register
zu
Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern
vom Jahre 1876
und dem hiezu gehörigen Anhange
A. Sach-Register.
A.
Abschied. Siehe „Landtag" und „Landraths-
Abschiede."“
Adel. Erhebung in den Adelsstand. 31. — Er-
hebung in den Freiherrustand. 337. 784 890.
— Auszug aus der Adels-Matrikel des König-
reiches. 31. 345. 716. 890.
Adjutantur-Offieiere. Siehe „Officiere".
Aerztlicher Staatsdienst. Königlich Aller-
höchste Verordnung, die Prüfung hiefür betr.
201—205.
Akad emi'# ber bildenden Künste. Königlich Aller-
böchsie Genehmigung der von beiden Kammern
des HLandtages bezüglich der Herstellung eines
Neubaues für dieselbe gefaßten Beschlüsse.
513—544.
Amtsbürgschaften der Beamten. 839 —842.
Anerkennung. Königlich Allerhöchste. 830.
Anlehen. Gesetz, die Aufnahme eines Kreis-
Anlehens in Unterfranken und Aschaffenburg
zur Beschaffung der Mittel für die Unter-
stützung dürftiger Gemeinden des Kreises in
der Ausführung nothwendiger Schulhausbauten
betr. 314—315. Bezugnahme im vLandtags=
Abschiede auf die voraus erfolgte Allerhöchste
Sanctlonirung dieses Gesetzes. 508.
Artillerie. Koönigliche Erklärung im Land-
tags-Abschiede in Bezug auf die techuischen
Institute der Artillerie. 515.
Auslichten der Gehölze längs der Staats-
straßen 358.
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