Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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V Für Kinder unter 4 Jahren wird, wenn deren Mitnahme nach den in 
113 festgestellten Bedindungen überhaupt zulässig ist, und dieselben in dem 
dort unter lit. b bezeichneten Falle einen eigenen Platz im Wagen ulcht ein- 
nehmen, sondern auf dem Schooße behalten werden, eine besondere Taxe nicht 
erhoben. « 
VI Für Kinder von 4 bis 10 Jahren ist die Hälfte der Taxe zu er- 
legen, wenn 
a) ein einzelnes in Begleitung eines Erwachsenen reiset und dabei einen 
elgenen Platz im Wagen nicht einnimmt, oder 
b) zwei derselben nur einen gemeinschaftlichen Sitz im Wagen ##ume haben. 
VII Anderrfalls ist für diese wie für Kinder Über 10 Jahren die volle 
Taxe zu entrichten. 
S. 116. 
Entrichtung der 1 Die Personentaren müssen — nebst der auf 10 Pfennig für die Person 
Versonen Taxen. iestgesehten Einschreibgebuhr — sofort bei der Anmeldung bis zum Ziele der 
Reise, d. h. sowelt der Reisende durch die Postanstalt eingeschrieben werden kann 
oder will, ganz erlegt werden. 
II. Eine Anmeldung ohne gleichzeitige Entrichtung der Personentaxen ist 
wirkungslos, und kann daher auch auf schriftliche Vorausbestellung von Plätzen nur 
dann Rücksicht genommen werden, wenn der Postanstalt, bei welcher die Vor- 
merkung geschehen soll, damit zugleich die treffende Taxe vollständig oder doch 
in annäherndem Betrage zugesendet wird. 
III Das bereits erlegte Personengelod wird von Seite der Postanstalt, wo“ 
die Anmelbung erfolgte, nur dann an den Reisenden wieder zurückerstattet, wenn 
von Seite der Post die durch die Annahme des Reisenden eingegangene Ver- 
bindlichkeit ohne dessen Verschulden nicht erfüllt werden kann, so namentlich in 
jenen Fällen, wo z. B. 
a) wegen Unterbrechung des Verkehres in Folge von Naturereignissen der be- 
treffende Wagen nicht um die bestimmte Zeit abgefertigt werden kann, oder 
b) die Annahme nur bedingt erfolgte und die Bedingimg nach 8. 112 
und 113 nicht eingetreten ist. « 
IV Tritt die Unterbrechung der Fahrt erst unterwegs ein, so kann die
	        
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