Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Gesrh— und Verorduuugs · Blu 
für das 
Königreich Vayern. 
s 11. 
München, den 4. März 1876. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der k. Normal-Elchungs--Commission vom 1. Februar 1876, die revidirte Eichordunng 
betreffend. — Hosdienstnachricht. — Hosstaat Ihrer Majestät der Königin-Mutter. — Königlich Allerhöchste 
Cenehmigung, den Hosstaat Ihrer K. Hoheit der Prinzefsin Amalie von Bayern betr. — Ordensverleihungen. 
  
Bekanntmachung der k. Normal-Eichungs-Commission vom 1. Februar 1876, 
die revidirte Eichordnung betreffend. 
Auf Grund des §. 3 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 26. November 1871. betreffend 
die Einführung der Maaß= und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 
1868 in Bayern, wird nachstehende 
Revidirte Eichordnung 
Erster Abschnitt. 
Verschriften über das Material, die Gestalt, die Bezeichnung und die soustige Besh en- 
beit der im öffentlichen Verkehr zulässigen Maaße und Genichte einschließlich der er, 
sowie über die bei der Eichung derselben innezuhaltenden Fehlergrenzen. 
I. Längenmaaße. 
§. 1. 
Zulässige Maaße und Bezeichnung. 
Zur Eichung zulässig sind Maaße von folgenden Längen: 
20 Meter, 
10 Meter oder 1 Dekameter, 
erlassen. 
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